Brumberg Garantiebedingungen

Unser Qualitätsversprechen.

5 Jahre Lichtgarantie. Komplett kostenfrei.

Brumberg Leuchten erfüllen höchste Ansprüche an Material- und Verarbeitungsqualität. Das garantieren wir Ihnen mit dem Brumberg-Qualitätsverprechen. Die Lichtgarantie stellt ein Upgrade der gesetzlichen, 2-jährigen Gewährleistungszeit dar.

Das uneingeschränkte Produktvertrauen in unsere Leuchtensysteme und Betriebsgeräte bildet die Basis für die Lichtgarantie. Wann immer Sie ein Brumberg-Produkt im Fachgroßhandel kaufen, garantieren wir, im Rahmen der Garantiebedingungen, seine einwandfreie Qualität und Funktion über den Zeitraum von 5 Jahren. Die Lichtgarantie ist komplett kostenfrei und gilt für unsere Fachpartner aus dem Handwerk.

Im Folgenden haben wir die Garantie- und Datenschutzbestimmungen für Sie zusammengestellt. Am besten, Sie lesen Sie sich alles in Ruhe durch. Bei Fragen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Projektgarantie der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG

Allgemeine Garantiebedingungen

Präambel

Die Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG unterhält für jeden Bauherrn, der im Rahmen eines Projektauftrages ein gesamtes Gebäude, einen vollständigen Gebäudekomplex oder ein sonst im Zusammenhang stehendes Bauprojekt vollständig mit Produkten der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG einrichtet, bei einer Versicherungsgesellschaft im Umfang der Bedingungen des zugrunde liegenden Versicherungsvertrages, Versicherungsschutz bis zu einem Betrag in Höhe von € 500.000,00 für Sachschäden je Versicherungsfall; die für alle Fälle eines Versicherungsjahres vereinbarte Versicherungssumme beträgt insgesamt € 1.000.000,00. Der Versicherungsschutz von der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG erstreckt sich dabei auf solche Schäden, welche ursächlich durch die Mangelhaftigkeit von Produkten der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG entstehen. Mangelfolgeschäden sind jedoch ausgeschlossen.

Die Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG beabsichtigt diesen, von der Versicherungsleistung des Versicherungsunternehmens gewährten Versicherungsschutz im Rahmen der Garantie auch zum Gegenstand der einzelnen Projektverträge mit den Kunden der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG zu machen.

Vor diesem Hintergrund gewährt die Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG ihren Vertragspartnern folgende Garantie:

1. Vertragspartner

1.1 Der Garantievertrag kommt zustande zwischen der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG und dem Vertragspartner des Kaufvertrages.

1.2 „Von der Garantie umfasst sind ausschließlich Produkte der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG, die durch einen Lieferschein belegt werden müssen. Ausgenommen von dieser Garantie sind die Produkte der Brumberg-Leuchtenserie „Spotlight“.

1.3 Der Garantievertrag kann nur gleichzeitig mit dem Kaufvertrag bezüglich der Produkte abgeschlossen werden.

1.4 Der Garantievertrag erstreckt sich lediglich auf Bauprojekte, die innerhalb von 30 Tagen nach Auslieferung an den Vertragspartner (es gilt das Datum des Lieferscheines) auf der Homepage www.brumberg.com angemeldet worden sind. Ein Bauprojekt im Sinn dieser Garantie liegt vor, wenn alle im Internet angemeldeten Produkte und Produktkombinationen aus dem Sortiment der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG stammen und von dieser Gesellschaft als kompatibel deklariert sind.

1.5 Für diese Garantie gelten ausschließlich die hier geregelten Bedingungen.

1.6 Ansprüche aus Sachmängelhaftung, wie sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist, werden durch diese Garantie nicht berührt.

2. Grundlage gewährtet Garantie

2.1 Von der Garantie umfasst sind Produktions- und/oder Materialfehler einzelner Bauteile über das gesamte Produkt. Die Produkte müssen nach den anerkannten technischen Regeln und Normen eingebaut werden. Der Einbau muss durch Fachhandwerker erfolgen.

2.2. Von der Garantie ausgeschlossen sind:

2.2.1 Schäden, die von Kunden selbst oder eigenmächtig durch von ihm beauftragte Dritter herbeigeführt werden;

2.2.2 Schäden, die durch Unfall (plötzliches und unvorhersehbares Ereignis) entstanden sind;

2.2.3 Schäden, die unter die Gewährleistung des Händlers oder einer dritten Person fallen;

2.2.4 Schäden, die durch Missachtung der Bedienungs- oder Aufbauanleitung oder sonstige unsachgemäße Installationen oder Reparaturversuche herbeigeführt werden;

2.2.5 Schäden, die auf ein sonstiges grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Kunden zurückzuführen sind;

2.2.6 Kosten und Schäden, wenn kein Defekt am Produkt festgestellt werden kann;

2.2.7 Schäden, die nicht die Funktion des Produktes beeinträchtigen (Kratzer, Dellen, Beulen, Lackierung, dekorative Ausstattung usw.);

2.2.8 Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm oder Überflutung entstehen;

2.2.9 Schäden, aufgrund höherer Gewalt, Naturereignisse, Kernenergie, Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege oder innere Unruhen;

2.2.10 Schäden, die durch Diebstahl oder versuchten Diebstahl verursacht werden;

2.2.1 1 Schäden, die durch Nutzungsausfall des schadhaften Produktes entstehen, sowie Folgeschäden jeglicher Art;

2.2.12 Schäden an Gegenständen- und Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig ersetzt werden müssen; dazu gehören z.B. Batterien, Akkus etc. Ein Lichtstromrückgang der LED Module von 5 % pro Jahr und ein Ausfall innerhalb der Nennausfallrate von 0,2 %/1.000 h bei elektronischen Bauteilen, wie EVG und LED stellt ebenfalls kein Schadenereignis im Sinn dieser Garantie dar, weil es sich um den üblichen Verbrauch handelt;

2.2.13 Schäden an zusätzlich separat erworbenen Gegenständen zur Nutzung des Produktes, z.B. Akkus etc.;

2.2.14 Schäden an Brandschutzelementen, die zum System des Produktes gehören;

2.2.15 Schäden an nachträglich erworbenen Zubehör;

2.2.16 Schäden, die durch Versicherungsverträge gedeckt sind;

2.2.17 Kosten, die für die Entsorgung des schadhaften Produktes anfallen.

3.  Leistungsumfang

3.1 Im Garantiefall erfolgt die Übernahme aller zur Wiederinstandsetzung oder Erneuerung des Produktes erforderlichen Kosten.

3.2 Bei Totalschaden oder unwirtschaftlicher Reparatur ist die Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG berechtigt, ein neues Produkt zur Verfügung zu stellen. Sofern die Produktion des Produktes zwischenzeitlich eingestellt worden ist, ist die Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG berechtigt, das Nachfolgeprodukt oder gleichwertige Alternativprodukte zur Verfügung zu stellen.

3.3 In jedem Garantiefall ist die Haftung begrenzt bis zu einem Betrag in Höhe von € 100.000,00 pauschal für jeden Vermögensschaden und € 200.000,00 pauschal für jeden Sachschaden.

3.4 Im Umfang dieser Garantiebedingungen ist pro Geschäftsjahr die Haftung insgesamt begrenzt bis zu einem Betrag in Höhe von € 1.000.000,00. Jeder Garantiefall wird im Rang nach dem Eingang der Schadensmeldung bearbeitet. Ein Garantiefall besteht nicht, soweit die Schadensmeldung in einem Geschäftsjahr zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu welchen die Haftungshöchstgrenze von € 1.000.000,00 bereits erreicht ist. Für diesen Umstand ist die Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG darlegungs- und beweisbelastet.

4. Voraussetzungen für die Garantieleistungen

4.1 Die Abwicklung der Leistungen aus dem Garantievertrag übernimmt die Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG.

4.2 Der Vertragspartner hat den Schaden der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG zu melden. Die Meldung hat zu erfolgen binnen einer Frist von 1 Monat ab Auftreten des Schadens. Bei der Schadensmeldung ist gleichzeitig der Lieferschein, aus dem sich die Lieferung des schadhaften Produktes der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG ergibt, beizufügen.

4.3 Der Vertragspartner hat den Weisungen der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG zu folgen und sich zu bemühen, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

4.4 Die Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG wird das Produkt auf Fehlerhaftigkeit prüfen. Sofern kein Defekt festgestellt werden kann, gilt Ziffer 2.2.7. Der Vertragspartner ist diesem Fall verpflichtet, der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG die Kosten des Prüfungsverfahrens zu erstatten.

4.5 Soweit ein Ausbau der Produkte erforderlich wird, ist die Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG berechtigt, nach vorheriger Anzeige (mindestens 10 Werktage) an dem Termin zum Ausbau des Produktes teilzunehmen. Sollte es dem Vertragspartner nicht möglich sein, das Produkt der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG zur Verfügung zu stellen, so gewährleistet der Vertragspartner der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG und jeder Dritten, von dieser beauftragten Person, den ungehinderten und freien Zugang zum Produkt.

5. Beginn und Ende der Leistung

5.1 Der Garantieschutz beginnt mit der Ablieferung bzw. Abnahme des Produktes beim Vertragspartner (es gilt das Datum des Lieferscheines).

5.2 Der Garantieschutz endet 5 Jahre nach der Auslieferung.

6. Betrug

Alle Ansprüche aus diesem Vertrag sind verwirkt, wenn arglistig oder in betrügerischer Absicht vom Vertragspartner Erklärungen abgegeben oder Schäden verursacht werden.

7. Übertragung

Wird das Produkt von dem Vertragspartner der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG veräußert, wirkt der Schutz aus dieser Garantie anstelle des Vertragspartners dem Erwerber des Produktes für die Dauer seines Eigentums, höchstens bis zum in Ziffer 5. definierten Zeitraum gewährt. Der Garantieschutz beginnt ungeachtet dessen gern. Ziffer 5.1 mit Auslieferung des Produktes beim Vertragspartner.

8.  Hinweis zur Datenverarbeitung

8.1 Die Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden (Name und Anschrift des Kunden, Informationen über die erworbenen Produkte).

8.2 Jede Verwendung personenbezogener Kundendaten erfolgt nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

9. Vertragsänderungen

Änderungen des Vertrages bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch die Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG. Mündliche Zusagen und Nebenabreden jeder Art bestehen nicht und sind jedenfalls ungültig.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Für diesen Vertrag gilt das deutsche Recht.

10.2 Soweit hier nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sundern.