Brumberg Garantiebedingungen
Unser Qualitätsversprechen.
5 Jahre Lichtgarantie für unsere B2B Kunden - komplett kostenfrei.
Brumberg Leuchten erfüllen die höchsten Ansprüche an Material- und Verarbeitungsqualität. Das garantieren wir Ihnen mit dem Brumberg-Qualitätsversprechen. Über die gesetzliche Sachmängelhaftung hinaus gewährt die Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG eine freiwillige Herstellergarantie („Lichtgarantie“) für die Dauer von insgesamt fünf Jahren ab Lieferung des jeweiligen Brumberg Produkts. Die Lichtgarantie ist ein freiwilliges Zusatzangebot und schränkt gesetzliche Rechte – insbesondere aus Gewährleistung oder Produkthaftung – nicht ein.
Die Lichtgarantie gilt für alle Produkte, deren Herstellerin die Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG ist. Dies sind die Produkte, die unter der Marke Brumberg angeboten werden.
Das uneingeschränkte Produktvertrauen in unsere Leuchtensysteme und Betriebsgeräte bildet die Basis für die Lichtgarantie. Wann immer Sie ein von dieser Garantie umfasstes Brumberg-Produkt im Fachgroßhandel kaufen, garantieren wir, im Rahmen der Garantiebedingungen, seine einwandfreie Qualität und Funktion über den Zeitraum von 5 Jahren
Im Folgenden haben wir die Garantiebedingungen für Sie zusammengestellt. Am besten, Sie lesen Sie sich alles in Ruhe durch. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Allgemeine Garantiebedingungen
Präambel
Die Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG unterhält bei einer Versicherungsgesellschaft im Umfang der Bedingungen des zugrunde liegenden Versicherungsvertrages, Versicherungsschutz bis zu einem Betrag in Höhe von € 500.000,00 für Sachschäden je Versicherungsfall; die für alle Fälle eines Versicherungsjahres vereinbarte Versicherungssumme beträgt insgesamt € 1.000.000,00. Der Versicherungsschutz von der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG erstreckt sich dabei auf solche Schäden, welche ursächlich durch die Mangelhaftigkeit von Produkten der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG entstehen. Mangelfolgeschäden sind jedoch ausgeschlossen.
1. Vertragspartner
1.1. Diese Garantiebedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucherrechte bleiben unberührt.
1.2. Der Garantievertrag kommt zwischen der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG und dem unmittelbaren Vertragspartner des Kaufvertrages zustande. Eine Übertragung der Garantie auf Dritte oder Endkunden ist ausgeschlossen.
2. Geltungsbereich der Garantie und Zustandekommen des Garantievertrages
2.1. Die Garantie erstreckt sich auf Mängel, die nachweislich auf einen Produktions-, Konstruktions- und/oder Materialfehler einzelner Bauteile über das gesamte Produkt zurückzuführen sind. Die Beweislast hierfür liegt bei dem Anspruchsteller.
2.2. „Von der Garantie umfasst sind ausschließlich Produkte, deren Herstellerin die Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG ist. Der Erwerb dieser Produkte muss durch einen auf den Anspruchsteller ausgestellten Lieferschein belegt werden. Ausgenommen von dieser Garantie sind die Produkte der Brumberg-Leuchtenserie „Spotlight“ und die Produkte mit Akkubetrieb.
2.3. Der Garantievertrag kann nur gleichzeitig mit dem Kaufvertrag abgeschlossen werden.
2.4. Voraussetzung für die Garantie ist die Registrierung des Bauprojekts auf der Unternehmenswebseite www.brumberg.com innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung oder die Anmeldung als Competence-Partner über das Secio-Portal. Es gilt das Datum des Lieferscheines. Erfolgt die Registrierung verspätet, kann der Garantieschutz verweigert werden, es sei denn, die verspätete Registrierung ist nicht zu vertreten. Ein Bauprojekt im Sinn dieser Garantie liegt vor, wenn alle im Internet angemeldeten Produkte und Produktkombinationen aus dem Sortiment der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG stammen und/oder von dieser Gesellschaft als kompatibel deklariert sind.
2.5. Die Inanspruchnahme der Garantie führt nicht zum Neubeginn der Garantiezeit. Produktausfälle, die bereits im Rahmen der Gewährleistung durch Austausch, Reparatur oder Preisminderung behoben wurden, begründen darüber hinaus keinen Garantieanspruch.
3. Voraussetzungen des Garantieanspruchs
3.1. Das Produkt muss von einer konzessionierten Fachkraft unter Verwendung der dem Produkt beigefügten Montageanleitung in Betrieb genommen worden sein. Der Garantiegeber ist berechtigt, hierüber einen Nachweis einzufordern und bei nicht erbrachtem Nachweis die Garantie abzulehnen. Mängel, die auf einen Montagefehler zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen.
3.2. Das Produkt darf keinen nicht bestimmungsgemäßen mechanischen oder chemischen Belastungen ausgesetzt werden. Ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch führt zum Ausschluss des Garantieanspruchs.
3.3. Grenzwerte für die Umgebungstemperatur sowie die Netzspannung gemäß den Produkt- und Anwendungs-Spezifikationen (Betriebsanleitung, Datenblatt oder ähnliches) dürfen weder über- noch unterschritten werden.
3.4. Es dürfen keine abweichenden Modifikationen an dem Produkt (z.B. Austausch gegen Fremdkomponenten, Veränderung des Anschlusses o.ä.) vorgenommen worden sein.
3.5. Die Garantie gilt nur für das konkret erworbene Produkt, nicht hingegen für weitere Schadenspositionen. Mittelbare Schäden und Kosten, die in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Garantie entstehen (z.B. Demontage und Remontage der Leuchten, Reisekosten, Hebegeräte, Gerüste, entgangener Gewinn, vergebliche Aufwendungen, Betriebsausfallschäden) sind von dem Garantieanspruch nicht umfasst und vom Anspruchsteller selbst zu tragen.
3.6. Für Transportkosten und Transportrisiken wird keine Haftung übernommen.
3.7. Entsorgungskosten des schadhaften Produktes sind vom Anspruchsteller zu tragen und nicht erstattungsfähig.
3.8. In Fällen, in denen kein Defekt am Produkt festgestellt werden kann, mithin kein Garantiefall vorliegt, gehen die entstandenen Kosten (z.B. Prüfkosten) und aufgetretenen Schäden zu Lasten des Anspruchstellers.
4. Von der Garantie ausgeschlossen sind:
4.1. Schäden, die von Kunden selbst oder eigenmächtig durch von ihm beauftragte Dritter herbeigeführt werden;
4.2. Schäden, die durch Unfall (plötzliches und unvorhersehbares Ereignis) entstanden sind;
4.3. Schäden, die unter die Gewährleistung des Händlers oder einer dritten Person fallen;
4.4. Schäden, die durch Missachtung der Bedienungs- oder Aufbauanleitung oder sonstige unsachgemäße Installationen oder Reparaturversuche herbeigeführt werden;
4.5. Schäden, die auf ein sonstiges grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Kunden zurückzuführen sind;
4.6. Schäden, die nicht die Funktion des Produktes beeinträchtigen (Kratzer, Dellen, Beulen, Lackierung, dekorative Ausstattung usw.);
4.7. Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, Naturereignissen wie Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm oder Überflutung entstehen sowie wegen Kernenergie, Kriegsereignissen jeder Art, Bürgerkriegen oder innere Unruhen auftreten;
4.8. Schäden, die durch Diebstahl oder versuchten Diebstahl verursacht werden;
4.9. Schäden, die durch Nutzungsausfall des schadhaften Produktes entstehen, sowie Folgeschäden jeglicher Art;
4.10. Schäden an Gegenständen- und Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig ersetzt werden müssen; dazu gehören z.B. Batterien, Akkus etc. Ein Lichtstromrückgang der LED-Module von 5 % pro Jahr und ein Ausfall innerhalb der Nennausfallrate von
0,2%/1.000 h bei elektronischen Bauteilen, wie EVG und LED stellt ebenfalls kein Schadenereignis im Sinn dieser Garantie dar, weil es sich um den üblichen Verbrauch handelt;
4.11. Schäden an zusätzlich separat erworbenen Gegenständen zur Nutzung des Produktes, z.B. Akkus etc.;
4.12. Schäden an Brandschutzelementen, die zum System des Produktes gehören;
4.13. Schäden an nachträglich erworbenen Zubehör;
4.14. Schäden, die durch Versicherungsverträge gedeckt sind;
5. Leistungsumfang
5.1. Im Garantiefall erfolgt die Übernahme der zur Wiederinstandsetzung oder Erneuerung des Produktes erforderlichen Kosten inkl. der Versandkosten für Transport zwischen dem Sitz der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG und dem Sitz des Kunden. Die Material- und Arbeitsaufwendungen sind pro Garantiefall auf maximal 1.500 Euro gedeckelt.
Kosten für die De- und Remontage sind nicht versichert.
5.2. Bei Totalschaden oder unwirtschaftlicher Reparatur ist die Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG berechtigt, ein neues Produkt zur Verfügung zu stellen. Sofern die Produktion des Produktes zwischenzeitlich eingestellt worden ist, ist die Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG berechtigt, das Nachfolgeprodukt oder gleichwertige Alternativprodukte zur Verfügung zu stellen.
5.3. In jedem Garantiefall ist die Haftung begrenzt bis zu einem Betrag in Höhe von €100.000,00 pauschal für jeden Vermögensschaden und €200.000,00 pauschal für jeden Sachschaden.
5.4. Im Umfang dieser Garantiebedingungen ist pro Geschäftsjahr die Haftung insgesamt begrenzt bis zu einem Betrag in Höhe von €1.000.000,00. Jeder Garantiefall wird im Rang nach dem Eingang der Schadensmeldung bearbeitet. Ein Garantiefall besteht nicht, soweit die Schadensmeldung in einem Geschäftsjahr zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu welchen die Haftungshöchstgrenze von €1.000.000,00 bereits erreicht ist. Für diesen Umstand ist die Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG darlegungs- und beweisbelastet.
5.5. Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder zwingender gesetzlicher Haftung
6. Abwicklung der Garantieleistungen
6.1. Die Abwicklung der Leistungen aus dem Garantievertrag übernimmt die Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG.
6.2. Der Vertragspartner hat den Schaden der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG schriftlich zu melden. Die Meldung hat zu erfolgen binnen einer Frist von 1 Monat ab Auftreten des Schadens. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anspruch ausgeschlossen. Bei der Schadensmeldung ist gleichzeitig der Lieferschein, aus dem sich die Lieferung des schadhaften Produktes der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG ergibt, beizufügen.
6.3. Der Vertragspartner hat den Weisungen der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG zu folgen und sich zu bemühen, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
6.4. Die Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG wird das Produkt auf Fehlerhaftigkeit prüfen. Sofern kein Defekt festgestellt werden kann, gilt Ziffer 3.8. . Der Vertragspartner ist diesem Fall verpflichtet, der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG die Kosten des Prüfungsverfahrens zu erstatten.
6.5. Soweit ein Ausbau der Produkte erforderlich wird, ist die Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG berechtigt, nach vorheriger Anzeige (mindestens 10 Werktage) an dem Termin zum Ausbau des Produktes teilzunehmen. Sollte es dem Vertragspartner nicht möglich sein, das Produkt der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG zur Verfügung zu stellen, so gewährleistet der Vertragspartner der Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG und jeder Dritten, von dieser beauftragten Person, den ungehinderten und freien Zugang zum Produkt.
7. Beginn und Dauer des Garantieanspruchs
7.1. Der Garantieschutz beginnt mit der Ablieferung bzw. Abnahme des Produktes beim Vertragspartner (es gilt das Datum des Lieferscheines).
7.2. Der Garantieschutz endet 5 Jahre nach der Auslieferung.
8. Betrug
Alle Ansprüche aus diesem Vertrag sind verwirkt, wenn arglistig oder in betrügerischer Absicht vom Vertragspartner Erklärungen abgegeben oder Schäden verursacht werden. Liegt der Verdacht eines Betruges vor, behält Brumberg es sich vor, Strafanzeige zu erstatten.
9. Hinweis zur Datenverarbeitung
9.1. Die Brumberg Leuchten GmbH & Co. KG erhebt, verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (insbesondere Name, Anschrift sowie produkt- und kaufbezogene Informationen) ausschließlich zur Abwicklung der Garantie und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
9.2. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Garantie erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung unter https://www.brumberg.com/datenschutz.
10. Vertragsänderungen und Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen des Vertrages bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Zusagen und Nebenabreden jeder Art bestehen nicht und sind jedenfalls ungültig.
10.2. Für diesen Vertrag gilt das deutsche Recht.
10.3. Soweit hier nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sundern.
Stand der Garantiebedingungen: August 2026